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Informationen zum Projekt Sachsenspiegel_online

Oberbegriff: Rechtshandlung

Schlagwort: Der Vasall wird durch den Frsten als Oberherrn selbst belehnt, nachdem er mit Zeugen die Verweisung an einen neuen Herrn verhindert hat

 # FolioBeschreibung Anzahl 
186rWeisung an einen anderen Herrn und Belehnung durch den Oberherrn.
 

 
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